Vereinszweck

Aufgaben des Fördervereins

Der Verein zur Förderung der Seniorenarbeit in Ruppichteroth e.V. verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige und mildtätige Zwecke im Sinne des § 52 Abs. 2 Nr. 4 und § 53 Abs. 1 der Abgabenordnung. Zweck ist es, die aktive Betätigung und das gesellschaftliche Engagement alter Menschen zu fördern und ehrenamtliche Leistungen in diesem Bereich zu unterstützen.

Der Satzungszweck wird insbesondere verwirklicht durch:
+ Information und Interessenvertretung der Bevölkerung gegenüber Behörden,
+ Bürgerkontakte und Öffentlichkeitsarbeit,
+ Entgegennahme von Informationen und Anregungen der Bürger und deren Umsetzung.

Die Aufbringung der Mittel erfolgt u.a. durch:
+ Zuwendungen privater und öffentlicher Einrichtungen (Fördermittel)
+ Mitgliedsbeiträgen;
+ Spendenakquise.

Spenden -sowohl zweckgebunden als auch für die Förderung der Seniorenarbeit in unserem Gemeinde im Allgemeinen – können Sie gerne auf unser Konto
IBAN DE12 3705 0299 0021 0067 11 bei der Kreissparkasse Köln einzahlen.
Als Zweck geben Sie bitte „Förderung der Seniorenarbeit“ an. Beim Kassenwart können Sie per mail eine Spendenbescheinigung beantragen.

Der Verein zur Förderung der Seniorenarbeit in Ruppichteroth ist selbstlos tätig und verfolgt keine eigenwirtschaftliche Zwecke. Die Mittel dürfen nur für satzungsgemäßen Zwecke verwendet werden. Jährlich soll im ersten Halbjahr eine ordentliche Mitgliederversammlung stattfinden.

Der Verein wurde im Vereinsregister beim zuständigen Amtsgericht eingetragen. Mit Wirkung des 9.2.2026 trägt er den Zusatz „e.V.“
Die Gemeinnützigkeit des Vereins wurde vom zuständigen Finanzamt gemäß Feststellungsbescheid vom 18.12.2025 zum 1.1.2026 ausgesprochen.