Aufgaben des Fördervereins
Der Verein zur Förderung der Seniorenarbeit in Ruppichteroth verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige und mildtätige Zwecke im Sinne des § 52 Abs. 2 Nr. 4 und § 53 Abs. 1 der Abgabenordnung. Zweck ist es die aktive Betätigung und das gesellschaftliche Engagement alter Menschen zu fördern und ehrenamtliche Leistungen in diesem Bereich zu unterstützen.
Der Satzungszweck wird insbesondere verwirklicht durch:
+ Information und Interessenvertretung der Bevölkerung gegenüber Behörden,
+ Bürgerkontakte und Öffentlichkeitsarbeit,
+ Entgegennahme von Informationen und Anregungen der Bürger und deren Umsetzung.
Die Aufbringung der Mittel erfolgt u.a. durch:
+ Zuwendungen privater und öffentlicher Einrichtungen (Fördermittel)
+ Mitgliedsbeiträgen;
+ Spendenakquise.
Der Verein zur Förderung der Seniorenarbeit in Ruppichteroth ist selbstlos tätig und verfolgt keine eigenwirtschaftliche Zwecke. Die Mittel dürfen nur für satzungsgemäßen Zwecke verwendet werden. Jährlich soll im ersten Halbjahr eine ordentliche Mitgliederversammlung stattfinden.
Der Verein soll im Vereinsregister beim zuständigen Amtsgericht eingetragen werden. Nach der Eintragung wird er den Zusatz „e.V.“ führen.
Die Gemeinnützigkeit des Vereins ist wurde vom zuständigen Finanzamt gemäß Feststellungsbescheid vom 18.12.2025 zum 1.1.2026 ausgesprochen.